Mittwoch, 9. August 2017

Hurra, die Telematik kommt! 😜


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Bis zur Jahrtausendwende wurde mit E-Health noch vorwiegend die Digitalisierung traditioneller Prozesse im öffentlichen Gesundheitswesens wie elektronische Gesundheitsakten oder ein elektronisch gestütztes Krankheits- und Wissensmanagement bezeichnet. Andere IKT-gestützte Prozesse in der Medizin wie Gesundheitsinformationsnetzwerke oder Telemedizin wurden parallel zu E-Health aufgeführt. Aufgrund neuer technologischer Entwicklungen wie mobiles Internet oder Internet der Dinge entwickelten sich seitdem eine Vielzahl weiterer IKT-gestützter Anwendungen für das Gesundheitswesen. Dies führte zu einer allgemeineren Fassung der E-Health-Definition, die heute als Oberbegriff für eine Vielzahl von Bereichen dient:
  • elektronisch gestütztes Krankheits- und Wissensmanagement (Clinic Decision Support Systems, Big-Data-Diagnostik)
  • persönlich und dezentral bereitgestellte Gesundheitsfürsorge zur Diagnose, Überwachung, Beratung, Terminvergabe und Verschreibungen (Internetmedizin)
  • Online Apotheken
Die Disziplinen Medizin, IT und Gesundheitsmanagement werden dabei zu dem neuen Fachbereich E-Health verschmolzen.[2] Seit 2007 werden in Deutschland Masterstudiengänge[3], seit 2015 auch Bachelorstudiengänge[4] für den Fachbereich E-Health angeboten. Am 4. Dezember 2015 wurde im Bundestag das „E-Health-Gesetz“[5] beschlossen, das die Einführung von E-Health Technologien im deutschen Gesundheitswesen regelt.[6] Der weltweite Umsatz für E-Health Produkte und Dienstleistungen wurde 2014 auf 85 Milliarden US$ geschätzt, das jährliche Wachstum des Marktes auf 15 %. [E-Health, Definition, Wikipedia, abgerufen am 09.08.2017, Hervorhebung von mir]
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Ab Mitte 2017 soll die Erprobung der Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte in den bundesweiten Rollout übergehen. Zum Stand des Projekts.

Norbert Paland, im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) zuständig für Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik und Telematik, zeigte sich bei einer Informationsveranstaltung der KV Telematik GmbH Ende März in Berlin äußerst zufrieden mit den per E-Health-Gesetz erzielten Fortschritten. Aus Sicht des BMG hat sich der durch das „Planungsabsicherungsgesetz mit Fristen und Sanktionsregelungen“ (Paland) erzeugte Druck auf die Selbstverwaltung gelohnt.

Neben mehreren Anwendungen – darunter das radiologische Telekonsil, der bundesweite Medikationsplan und die Videosprechstunde –, die inzwischen erfolgreich auf den Weg gebracht worden sind, gibt es Paland zufolge auch große Fortschritte bei der Onlineanbindung der Ärzte an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI). Alles sei „so gut gelaufen wie noch nie“, so der BMG-Experte. Noch 2016 habe das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die notwendigen Komponenten für die TI und die erste Anwendung, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) freigegeben. Die Tests wurden noch 2016 erfolgreich gestartet.


„Ich höre extrem Gutes aus den Testabläufen“, versicherte Paland. Daher ist ihm zufolge davon auszugehen, dass Mitte des Jahres planmäßig in den flächendeckenden Onlineproduktivbetrieb der TI übergegangen werden kann. „Das wäre dann tatsächlich das Sahnehäubchen auf der Erfolgsgeschichte des E-Health-Gesetzes.“
mehr:
- Tele­ma­tik­infra­struk­tur: Test mit Risiken (Heike E. Krüger-Brand, Deutsches Ärzteblatt, 114/2017)

Zu alt für diesen scheiss {0:05}

alex010378
Veröffentlicht am 27.12.2014



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